AGB
Alle Leistungen der »OBSERVER« Gesellschaft m. b. H. (im Folgenden: Observer oder Auftragnehmer) und deren Partner, Lieferanten und Beauftragten erfolgen zu den nachfolgenden Bedingungen, die der Auftraggeber mit der Auftragserteilung ausdrücklich anerkennt:
1. Vertragsabschluß – Auftragserteilung
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Observer gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen, einschließlich im Rahmen künftiger Rechtsbeziehungen, ohne dass es dazu einer weiteren Vereinbarung bedarf. Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Es gilt jeweils die jüngste Fassung, die auf der Website www.observer.at kundgemacht wird. Der Auftraggeber wird durch eine Nachricht auf Änderungen in den AGB hingewiesen, die mangels schriftlichem Widerspruch binnen 14 Tagen als akzeptiert gelten.
1.2 Aufträge zur Medienbeobachtung werden per E-mail, per Fax, telephonisch oder brieflich entgegengenommen.
1.3 Der Auftraggeber erhält eine schriftliche Auftragsbestätigung, in der Art und Umfang (Suchbegriffe, Medienarten, Länder etc.) seines Auftrages beschrieben sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Angaben zu prüfen und sich bei Abweichungen umgehend mit Observer in Verbindung zu setzen.
1.4 Der Auftrag ist erst bindend, wenn der Auftraggeber die Auftragsbestätigung firmenmäßig unterfertigt zurücksendet. Es bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten Aufträge auch ohne Unterschrift anzunehmen, wenn eine eindeutige Willensbekundung des Auftraggebers vorliegt.
1.5 Observer behält sich vor Aufträge ohne Begründung abzulehnen.
2. 2. Laufzeit und Kündigung des Vertrages
2.1 Der Vertrag wird unbefristet oder befristet geschlossen. Der Vertrag wird mindestens bis zum letzten Tag des der Auftragserteilung zweitfolgenden Monats geschlossen.
2.2 Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn nicht bis zum 15. des Monats per Ende des Monats eine Kündigung erfolgt. Jahresaufträge müssen per Ende des vorletzten Monats des Auftrages erfolgen. Bei außerordentlicher oder vorzeitiger Kündigung, oder Kündigung aus wichtigem Grund können Basispreise nicht zurückerstattet werden.
2.3 Ausschnitte, die sich zum Zeitpunkt des Vertragsendes noch im Produktionsablauf befinden, werden mit der Schlussrechnung zum Ende des Folgemonats verrechnet.
2.4 Befristete Aufträge können bis zum Ablauf des Vertrages in unbefristete geändert werden.
3. Beginn und Änderung des Auftrages
3.1 Der Beginn der Beobachtung ist arbeitstäglich. Bei Erteilung des Auftrages bis 12 Uhr mittags, ab dem darauffolgenden Arbeitstag, ansonsten ab dem übernächsten Arbeitstag.
3.2 Änderungen von Suchbegriffen oder Stornos einzelner Suchbegriffe müssen per E-Mail, per Fax, telefonisch oder brieflich sowie rechtzeitig bekanntgegeben werden (3 Arbeitstage vor dem Termin). Die noch im Produktionsablauf befindlichen Ausschnitte werden versandt und verrechnet.
3.3 Aus technischen Gründen können Änderungen der Belieferungsform, der Verarbeitungsform, der Auslandsbeobachtung und die Hinzunahme oder der Wegfall von Medienarten nur binnen einer Frist von 14 Tagen ausgeführt werden.
3.4 Der Auftraggeber erhält für die Auftragsänderung eine schriftliche Änderungsbestätigung. Es gelten die dort bestätigten Änderungstermine.
4. Art und Umfang der Leistung
4.1 Gegenstand der Leistung ist die Recherche nach den Vorgaben des Auftraggebers in den Medien, die im Angebot des Auftragnehmers verzeichnet sind. Ausgewertet werden die ab dem Tag der Auftragserteilung vorliegenden unbearbeiteten Medien.
4.2 Für die vor Auftragserteilung erfolgte Beratung über den Informationsbedarf des Auftraggebers fällt kein gesondertes Entgelt an. Darüber hinaus gehende Beratungsleistungen erfolgen mangels gegenteiliger Vereinbarung entgeltlich. Um die Aktualität und Effektivität der Observer-Medienliste in Print, Internet, Radio und Fernsehen zu gewährleisten, behält sich Observer vor, den Inhalt der Medienliste jederzeit zu verändern und zu ergänzen. Wesentliche Veränderungen der Medienliste werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
4.3 Anzeigen und entgeltliche Einschaltungen werden auf Wunsch in der Beobachtung erfasst. Klein- und Wortanzeigen sind von der Beobachtung ausgenommen.
4.4. Das Produkt „Talkwalker“ wird von Observer aufgrund einer Lizenz der Trendiction S.A., 14, rue Aldringen, L-1118 Luxembourg vertrieben.
4.5. Mit der Bestellung des Produktes Talkwalker durch den Auftraggeber schließt dieser zugleich einen Vertrag mit der Trendiction S.A. zu deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Bestellung. Diese sind unter www.talkwalker.com ersichtlich. Gegenstand der Bestellung ist ausschließlich das Produkt „Talkwalker“. Weitere Produkte betreffen ausschließlich das Rechtsverhältnis mit Observer. Insbesondere trifft Trendiction keine Haftung für Inhalte, Analysen und Empfehlungen des Observer hinsichtlich des „Print-Connectors“ und anderer Services, die Observer im eigenen Namen bereitstellen kann.
4.6. In der Bestellung von Talkwalker werden die Art der Leistung (Beginner, Start, Sprint, Run, Marathon), der Beginn und die Laufzeit festgelegt. Die Verrechnung von Talkwalker erfolgt durch Observer an den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist berechtigt, Talkwalker unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der in der Bestellung definierten Laufzeit schriftlich zu kündigen. Die Kündigung ist zu ihrer Wirksamkeit an Observer zu richten. Mangels fristgerechter Kündigung bei Observer, verlängert sich das Vertragsverhältnis um eine weitere Periode.
4.7. Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Observer Leistungen zu beziehen, die von dritten Unternehmen im Auftrag von Observer oder im eigenen Namen angeboten werden. Wenn Observer den Anbieter der Leistung namhaft macht, wird hinsichtlich dieser Leistungen zusätzlich ein Vertragsverhältnis mit dem dritten Unternehmen zu dessen Allgemeinen Vertragsbedingungen begründet. Diese sind dem Auftraggeber vor Beauftragung der Leistungen kundzutun.
4.8. Davon unberührt erfolgt die Beratung, Servicierung und Verrechnung dieser Leistungen stets durch Observer. Dies gilt gleichermaßen für das Angebot und die Erbringung von Leistungen des Observer in technischem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Leistung des dritten Unternehmens.
5. Preise und Zahlungskonditionen
5.1 Es gelten die Preise der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste als vereinbart. Die Verrechnung erfolgt üblicherweise monatlich im Nachhinein. Jahres-Basispreise werden mit der ersten Rechnung verrechnet und bei Verlängerung des Auftrages mit der letzten Rechnung für die nächsten 12 Monate.
5.2 Änderungen der Preise und Konditionen bleiben vorbehalten und werden mit einer Frist von 3 Wochen nach Bekanntgabe wirksam. Von Lieferanten eingekaufte Leistungen können kurzfristigeren Preisschwankungen unterliegen. Aufgrund einer Preiserhöhung besteht kein besonderes Kündigungsrecht.
5.3 Etwaige Gutschriften werden auf der nächsten Rechnung gutgeschrieben.
5.4 Die Rechnung ist sofort bei Erhalt ohne Abzug fällig. Bei SEPA-Bankeinzug werden 3 % Skonto gewährt. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
5.5 SEPA: Bankeinzüge erfolgen auf Basis des SEPA Lastschriftverfahrens. Grundsätzlich kommt das SEPA Direct Debit Core 1 Verfahren (nicht finale Lastschrift) zur Anwendung. Es kann jedoch auch ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat vereinbart werden. Die Vereinbarung erfolgt grundsätzlich schriftlich auf Wunsch des Auftraggebers, gegebenenfalls per Observer-SEPA-Formular. Der Auftraggeber ist verpflichtet einen gültigen IBAN und BIC zu nennen und erhält vom Auftragnehmer eine individuelle Mandatsreferenz und die Creditor-ID CIAT09ZZZ00000018495 des Auftragnehmers übermittelt. Die Zahlungsart ist wiederkehrend. Die Vorankündigung (Pre-Notification) erfolgt mindestens 3 Tage vor dem Einzug mit der Observer-Rechnung per Post oder E-mail. Der Auftragnehmer behält sich vor im Falle der Rückweisung des Einzuges die Bankspesen in Rechnung zu stellen.
5.6 Observer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Durchführung von weiteren Leistungen bis zur Bezahlung der gesamten Verbindlichkeiten anzuhalten. Dies betrifft auch bereits in Umsetzung befindliche Aufträge. Observer haftet nicht für dadurch entstehende Schäden des Auftraggebers. Darüber hinaus fallen bei Zahlungsverzug Verzugszinsen von 10 % an. Ferner hat der Auftraggeber alle mit der Eintreibung der Forderung im Zusammenhang stehende Mahn-, Inkasso, Erhebungs- und Auskunftskosten sowie Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.
5.7 Observer ist berechtigt, trotz anderer Widmung des Auftraggebers, Zahlungen auf allfällige ältere Schulden anzurechnen. Verspätete Zahlungen können zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Kapitalforderung angerechnet werden.
5.8 Dem Auftraggeber steht kein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht zu. Die Aufrechnung mit Forderungen gegen Observer ist nur zulässig, wenn diese schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.9. Bei Printmedien mit regionalen Nebenausgaben (vor allem Tageszeitungen und Regionalmedien) wird unabhängig von der Anzahl der Nebenausgaben (3 bis mehr als 60), ein in der Hauptausgabe und Nebenausgaben in gleicher Form erschienener Ausschnitt maximal 5-fach verrechnet und einmal mit einer Liste der Ausgaben versandt.
5.10 Bei einzelnen Medien kann eine fixe Mehrfach-Verrechnung erfolgen, etwa wegen hoher Beschaffungskosten (z. B. APAJournale oder juristische Publikationen).
5.11 Bei Ausschnitten aus internationalen Medien kommen Punkte 5.6 und 5.7 nicht zur Anwendung. Eventuelle Mehrkosten und Mehrfachzählungen richten sich nach den Konditionen des jeweiligen Lieferanten. Die gelieferten Ausschnitte werden pro A4- Seite verrechnet.
6. Pflichten des Observer
6.1 Observer verpflichtet sich zur gewissenhaften Ausführung des vom Auftraggeber erteilten Auftrags gemäß der Art der jeweiligen Dienstleistung.
6.2 Observer stimmt in Absprache mit dem Auftraggeber dessen Bedarf ab, soweit der Auftraggeber Observer den Auftrag zu individuellen Informationsdienstleistungen erteilt hat.
6.3 Observer übersendet dem Kunden die von ihm bestellten Dienste in der vereinbarten Form.
6.4. Alle Änderungen werden vom Observer schriftlich bestätigt.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber teilt Observer seinen Informationsbedarf und seine thematische Ausrichtung für die bestellten Leistungen verbindlich mit.
7.2 Stellt der Auftraggeber bei Lieferung einer Leistung fest, dass diese insgesamt oder teilweise nicht korrekt ist, so teilt er dies Observer unverzüglich mit, um Observer die zukünftige Präzisierung oder Modifikation der Leistung zu ermöglichen.
7.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, jegliche Mängel der von Observer gelieferten Dienstleistungen unverzüglich anzuzeigen. 3.4 Der Auftraggeber hat für die Empfangsfähigkeit etwaiger Geräte und Programme zu sorgen.
8. Erfüllungsort – Versand
8.1 Erfüllungsort aller Leistungen ist Wien, Österreich.
8.2 Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers.
8.3 Die Lieferung (Übersendung/Übermittlung) erfolgt von dem Zeitpunkt an, zu dem sie vereinbart wurde und faktisch möglich ist. Dieser Zeitpunkt wird dem Auftraggeber von Observer mit der Auftragsbestätigung schriftlich mitgeteilt.
9. Reklamation – Gewährleistung
9.1 Der Auftraggeber hat nicht dem Auftrag entsprechende Ausschnitte binnen einer Woche nach Erhalt der Lieferung zu reklamieren.
9.2 Die Reklamation erfolgt schriftlich durch Rücksendung der entsprechenden Ausschnitte bzw. deren Clip-Nummer und einer Erklärung zum Reklamationsgrund.
9.3 Der Auftraggeber erhält nach Prüfung im Falle der Berechtigung der Reklamation eine Gutschrift, die in der folgenden Rechnung berücksichtigt wird.
9.4 Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
9.5 Observer übernimmt keine Gewähr dafür, dass recherchierte Online-Ausschnitte unter dem angegebenen Hyperlink bzw. URL zum Zeitpunkt des Aufrufes durch den Auftraggeber noch im Internet stehen oder der angegebene Link von dem Dritten noch verwendet wird.
9.6 Wegen der Unmöglichkeit bei der Medienbeobachtung menschliches Versagen vollkommen auszuschließen, kann die Gewähr für Vollständigkeit nicht übernommen werden.
9.7 Nicht vorhersehbare Ereignisse oder höhere Gewalt, die einen teilweisen oder den völligen Wegfall einzelner oder aller Medien der Medienliste oder des Beobachtungsergebnisses nach sich ziehen, hat Observer nicht zu vertreten.
9.8 Für elektronische Lieferungen via Internet wird dem Auftraggeber das Softwareprodukt (ClipManager, ClipServer, Talkwalker) und die daraus bezogene Dokumentation zur Verfügung gestellt ohne Gewährleistung irgendeiner Art, weder ausdrücklich noch konkludent.
9.9 Bei Störungen des beim Auftraggeber durch Observer installierten Softwareprodukts, die auf die beim genannten Installationsort bereits vorhandene Software zurückgehen, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
10. Haftung
10.1 Schadensersatzansprüche gegen Observer sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, Observer hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus dem Mangel einer zugesicherten Eigenschaft.
10.2 Soweit Observer haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den bei Vertragsabschluß typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dabei ist die Haftung von Observer pro Kalenderjahr im Ganzen auf die Höhe der im gleichen Zeitraum vom Auftraggeber zu zahlenden Vergütung beschränkt.
10.3 In jedem Fall ist Ersatz für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangene Gewinne oder nicht eingetretene Einsparungen ausgeschlossen, dies umfasst auch direkte und indirekte Schäden aus der Installation von Soft- und Hardware. Eine Haftung für Schäden, die auf ein gesetz- oder vertragswidriges Verhalten des Auftraqgebers zurückzuführen sind, besteht nicht.
10.4 Die Haftung ist ausgeschlossen für dem Auftraggeber entstandene Schäden durch verspätete oder nichterfolgte Lieferungen, die Kurierdienste im Auftrag von Observer durchführen.
10.5 Im Übrigen haftet Observer nur für vorhersehbare Schäden, die durch die Verletzung essentieller Vertragspflichten von Observer verursacht werden.
10.6 Observer haftet nicht für direkte oder indirekte, nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden oder Folgeschäden, die aus der Verwendung oder der Unmöglichkeit, de dem Auftraggeber gelieferten Softwareprodukts oder durch die Leistung bzw. Nichtleistung von Supportleistungen beim Auftraggeber entstehen.
10.7 Die Haftung von Observer bleibt in jedem Fall beschränkt auf die Höhe des Betrages, den der Auftraggeber für das Software-Produkt bezahlt hat.
10.8 Observer haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Das sind insbesondere durch Naturereignisse, kriegerische Einwirkungen und ähnliche Ereignisse verursachte Betriebsstörungen und Lücken der Observer-Medienliste.
11. Urheberrechte
11.1 Dem Auftraggeber durch Observer gelieferte Dokumente können urheberrechtlich geschützte Werke beinhalten. Die Übermittlung erfolgt im Rahmen des § 42a UrhG als Kopie zum eigenen Gebrauch. Observer räumt dem Auftraggeber daran keine Nutzungsrechte ein und übernimmt keinerlei Haftung für allfällige Ansprüche Dritter und weitere Nutzungshandlungen durch den Auftraggeber.
11.2. Alle Verwertungsrechte an den von Observer gelieferten Leistungen, deren Urheber er ist, bleiben vorbehalten. Vervielfältigungen davon sind nur nach Vereinbarung zulässig, soweit sie nicht zum eigenen Gebrauch des Auftraggebers gemäß UrheberrechtsG angefertigt werden.
12. PDN-Vertrag
12.1 Auftraggeber, die mit digitalen Abbildern von urheberrechtlich geschützten Artikeln beliefert werden, schließen mit der Beauftragung dieser Leistung einen PDN-Vertrag mit den vom Verband Österreichischer Zeitungen VÖZ vertretenen Medien.
12.2 Dieser PDN-Vertrag gilt in seiner zum Zeitpunkt der Belieferung jeweils gültigen Fassung und zu den jeweils gültigen Tarifen für die vom Auftraggeber bestellte Anzahl von Usern. Mangels einer ausdrücklichen Anzahl von Usern gilt die MindestUser-Anzahl von 10 (zehn) als vereinbart. Der PDN-Vertrag ist unter www.pdn.at abrufbar.
12.3 Observer berechnet gemäß den gelieferten Ausschnitten das zu zahlende PDN-Entgelt, stellt dieses dem Auftraggeber in Rechnung und leitet die Zahlung an den VÖZ weiter.
12.4. Observer übernimmt die PDN-vertragskonforme Abwicklung der Lizenzen der Produkte gemäß Punkt 12.1 für den Auftraggeber Der folgende Auszug aus den Regeln (Punkte 12.5. bis 12.9.) dient dem Verständnis des Auftraggebers. Abweichende Bestimmungen des PDN-Vertrages gehen vor.
12.5. Der PDN-Vertrag besteht zwischen dem Auftraggeber und den im PDN-Vertrag genannten Lizenzgebern (Medien/Verlage). Er regelt die nicht-ausschließliche Bewilligung, Ausschnitte über den eigenen Gebrauch (§§ 42 und 42a UrhG) hinaus für interne und externe Mediendokumentation auf Papier und elektronisch zu nutzen.
12.6. Reprographische Pressespiegel auf Papier fallen unter die Bestimmungen, wenn mehr als einzelne Vervielfältigungsstücke angefertigt werden.
12.7. Digitale Vervielfältigungen für die interne und externe Mediendokumentation fallen jedenfalls unter die Bestimmungen.
12.8. Die Abrechnung erfolgt pro Ausschnitt aus einem PDNMedium abhängig von der Anzahl der User: 1 bis 10 User, 11 bis 25 User, 26 bis 100 User, mehr als 100 User, mehr als 500 User sowie Veröffentlichung im Internet (externe Mediendokumentation). Die Tarife werden auf www.pdn.at veröffentlicht und jährlich nach dem VPI 2010 valorisiert.
12.9. Die Nutzung ist für Medienbeobachter-Kunden im Lizenzmodell bis zu 10 User zeitlich unlimitiert. Für alle anderen Nutzerzahlen beträgt die Nutzungsdauer zwei Monate. Die Archivierung für ein Jahr kostet 50 % Aufpreis, fünf Jahre 100 % Aufpreis.
13. Freistellung
13.1 Der Auftraggeber ist allein für die Einhaltung der gesetzlichen und urheberrechtlichen Vorschriften verantwortlich und haftet alleine für von ihm begangene Verstöße gegen geltende urheberrechtliche Bestimmungen.
13.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Observer von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos halten, die auf Verstößen beruhen, die der Auftraggeber begangen hat.
14. Vertraulichkeit Anfragen, Rechercheaufträge und Themenprofile des Auftraggebers werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vertraulich behandelt.
15. Schriftform, AGBs des Auftraggebers
15.1 Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
15.2 Mündliche Vereinbarungen bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform.
15.3. Den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sofern sie nicht in Einklang mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen.
15.4. Mitarbeiter und Subunternehmer von Observer besitzen keine Abschlussvollmacht und keine Vollmacht zur Abänderung der Geschäftsbedingungen oder sonstiger mit Observer geschlossener Verträge.
16. Gerichtsstand
16.1 Es gilt österreichisches Recht.
16.2 Für Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien Innere Stadt zuständigen Gerichts vereinbart.
17. Schlussbestimmung
17.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine dadurch etwa entstehende Lücke durch eine Regelung auszufüllen, die dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der Bestimmung und des Vertrags möglichst nahe kommt. Die Beweislast für abweichende Regeln obliegt jener Partei, die sie behauptet.
17.2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass er per E-Mail Werbung und Informationen über Observer und dessen Leistungen erhält. Er nimmt zur Kenntnis, dass seine für das Vertragsverhältnis notwendigen Daten EDV-mäßig erfasst und verarbeitet werden.
»OBSERVER« Gesellschaft m. b. H. Wien, 01.01.2014 »OBSERVER«-Haus 1020 Wien, Lessinggasse 21 Fon: +43 1 213 22 *0 Fax: +43 1 213 22 *300 service@observer.at www.observer.at