Die veröffentlichte Meinung bestimmt den Diskurs zu einem (drohenden) Gerichtsverfahren oder einem rechtlich problematischen Lebenssachverhalt.
Diese muss man kennen, um zu wissen, was „man“ schon weiß.
Öffentlichkeitswirksame Klient:innen bedürfen zudem einer detaillierten Beobachtung, damit Sie als deren Vertreter:innen nicht unvorbereitet auf dem falschen Fuß erwischt werden. Anwält:innen können so Ihre Prozessführung optimal steuern.
Mit Meinungsforschung kann man zusätzlich die tatsächliche Einstellung der Stakeholder:innen herausfinden.